AGB

1. Geltungsbereich

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen können wir nach unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder in Leistung ausführen.

3. Preise

1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherungskosten.

2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt mit 2% Skonto, 30 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%, bei Verbrauchern

5%, über den Basiszinssatz zu berechnen; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis offen, ein Verzugsschaden sei in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Der Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe wird dadurch nicht berührt. Zahlungsverzug tritt bei verspätetem Zahlungseingang auf der Kreissparkasse Köln ein.

3. Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus vom Besteller zu vertretenden Gründen später als 4 Monate nach Vertragsschluß, so sind Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsschluß entstanden sind; dies gilt insbesondere für Tariferhöhungen und Materialpreissteigerungen. Die Preiserhöhung muß ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren berechtigt sein und muß dem Besteller innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Lieferzeit

1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen,

Energieversorgungsschwierigkeiten usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich, wenn an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Lieferfrist

in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände berufen wir uns nur, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

5. Versand und Gefahrübertrag

Mangels gegenteiliger Weisung bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Käufers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Lagers, geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme, auch bei Frankolieferung auf den Käufer über. Wird der Versand durch den Käufer verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, durch die Lagerung entstehende Kosten, mindestens jedoch 0,7% des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet. Weitergehende Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung über. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Ihm wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

6. Gewährleistung

1. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei verspäteter Anzeige erlischt die Gewährleistungspflicht.

2. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Entgelts zu verlangen (Minderung).

3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Verbraucherkreditgesetz finde Anwendung.

2. Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

3. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.

4. Ist der Besteller Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe unseres Rechnungswertes bereits jetzt an uns abgetreten werden.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit frei zu geben, als ihr realisierbarer Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist jedoch gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Dies gilt bei Verbrauchergeschäften nicht, soweit Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind oder zu unseren Gunsten eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall treten wir unseren Anspruch gegenüber der Versicherung an den Käufer ab.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lieferwerk, für die Zahlung Kreissparkasse Köln.

2. Juristischer Erfüllungsort ist unser Gerichtsstand.

3. Ist der Besteller als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, dann ist Gerichtsstand Köln. Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt auch am Sitz des Käufers Klage zu erheben.

4. Anwendbar ist ein ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts.

Haftungsausschluss

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